Antrag auf Familienmitgliedschaft*
Schließen Sie in wenigen Schritten Ihre Vereinsmitgliedschaft ab und profitieren Sie von unseren Leistungen. Wir freuen uns auf Sie.
*Familien (Eltern, beliebig viele Kinder, auch bei abweichender Anschrift) oder Lebensgemeinschaften mit gleicher Anschrift.
Die Familienmitgliedschaft von volljährigen Kindern endet mit Ablauf des Jahres, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird. Die Mitgliedschaft wird als Einzelmitgliedschaft weitergeführt, sofern bis zum 30.09. des entsprechenden Jahres keine Kündigung eingeht.
Steuervergünstigung
Und: Mitgliedsbeiträge für unseren Verein sind als Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, als Nachweis reicht der Kontoauszug mit entsprechenden Abbuchung!