Erläuterungen zu Fotorechten
Urheberrechte an FotosDie Urheberrechte an Fotos liegen, soweit nicht anders vermerkt, direkt bei Mitgliedern des Vereins und werden dem Verein zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt. Soweit Dritte dem Verein Fotos zur Verfügung gestellt haben, sind die Urheber in den jeweiligen Bildunterschriften vermerkt oder haben auf eine Veröffentlichung verzichtet. Soweit bei der Verwendung von Fotos oder Symbolen der entsprechende Urheberrechtsnachweis aus optischen Gründen nicht in unmittelbarer Nähe der Abbildung erfolgt ist, sind die entsprechenden Lizenzen in unserem Impressum aufgelistet.
Recht am eigenen Bild
Die abgebildeten Personen haben einer Veröffentlichung des eigenen Bildes im Rahmen dieser Vereinswebsite zugestimmt. Sofern Dritte an einer Weiterverwertung der auf dieser Website hinterlegten Fotos interessiert sind, werden diese gebeten, mit uns Kontakt aufzunehmen, um dies mit den entsprechenden Rechteinhabern abzuklären.
Auch hier greift natürlich das "Recht auf Vergessen" für den Fall, dass ein Vereinsmitglied oder sonstiger Betroffener nicht öffentlich gezeigt werden möchte. Auf unserer Seite Recht auf Vergessen stellen wir hierzu ein Formular zur Verfügung.
Zustimmung zur Veröffentlichung von Einzelfotos
Die Veröffentlichung von Einzelfotos erfolgt nur, soweit das Vereinsmitglied dem ausdrücklich zustimmt. Eine entsprechende Abfrage erfolgt bereits mit dem Aufnahmeantrag bzw. mit der Anmeldung zur Reise in unsere Partnerstadt. Jedem Vereinsmitglied steht das Recht zu, diese Erlaubnis zur Veröffentlichung für den Einzelfall oder insgesamt zu widerrufen. Hierfür wird auf unserer Homepage ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt.
© Quellenangabe und Weiterverwendung
Diese Erklärung zu Fotorechten wurde erstellt unter Verwendung der Erklärung zu Fotorechten des SFV Feuerblume e. V. und individuell angepasst.